ABLAUF & KOSTEN

Wenn Sie glauben, dass für Sie eine Psychotherapie in Betracht kommt, dann können Sie sich telefonisch oder – besser – per Email bei mir melden. Ich habe eine Kassenzulassung und kann somit sowohl mit den gesetzlichen als auch privaten Versicherungen und Selbstzahlern abrechnen.

Wenn Sie sich bei mir melden und ich in absehbarer Zeit einen Termin für ein Erstgespräch frei habe, dann werde ich Ihnen zeitnah ein Terminangebot unterbreiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nicht melde, wenn ich Ihnen kein Angebot machen kann. Aufgrund der mitunter vielen Anfragen kann ich das zeitlich nicht leisten.

Im Erstgespräch klären wir, welches Anliegen genau Sie haben und ob ich Ihnen hierzu ein hilfreiches Angebot machen kann. Gegebenenfalls folgen auf das Erstgespräch noch bis zu vier weitere Sitzungen zur näheren Klärung.

Eine “Psychotherapie” im engeren Sinne des Wortes, die damit dann auch durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bezahlt wird, ist nur dann möglich, wenn bei Ihnen eine psychische Störung im Sinne der ICD-10 vorliegt. Die hierzu nötige Abklärung wird von den Versicherungen in der Regel problemlos übernommen. Die Bewilligung einer anschließenden Therapie setzt in vielen Fällen vorab eine umfangreiche Antragstellung voraus, die wir gemeinsam durchführen werden.
Wenn Ihre Versicherung die Behandlung bewilligt, dann erfolgt die Abrechnung über Ihre Versichertenkarte bzw. Sie erhalten die Kosten der Psychotherapie von Ihrer privaten Versicherung erstattet. Bei privater Krankenversicherung hängen die genauen Details hier unter anderem auch von Ihren konkreten Vertragsbedingungen ab. Das klären wir im Rahmen der ersten Stunden. Wenn eine Therapie zustande kommt, dann arbeite ich üblicherweise mit einem Termin pro Woche, wobei eine Sitzung 50 Minuten dauert.

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